Nach dem DVGW Arbeitsblatt G 600 (A) „Technische Regel für Gasinstallation“ (DVGW – TRGI) ist jeder Gebäudeeigentümer/Betreiber verpflichtet, seine Gas-Installation einmal jährlich zu überprüfen. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und des Gaszählers, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht).
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hauptgasleitung verpflichtet.
Ab der Hauptabsperreinrichtung der Gasleitung liegt die Verantwortung in den Händen von Eigentümer und Mietern.
Die Gashausschau gem. TRGI umfasst die Kontrolle aller frei verlegten, verkleideten oder unterirdischen Erdgasleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung sowie die Kontrolle der Gasgeräte, der Verbrennungsluftversorgung und der Abgasführung.