Und das können wir für Sie tun!
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
Der Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch von mindestens drei zusammenhängenden Jahren. Der Verbrauchsausweis ist nicht möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.