Die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Rauchmelder müssen in Bestandsgebäuden in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Weiterhin müssen in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mindestens ein Rauchmelder installiert werden.
Der Eigentümer ist bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum für die Errichtung von Rauchmeldern verantwortlich.
Als qualifizierte Fachkraft für die Planung, Errichtung und Wartung von Rauchmeldern planen, errichten und warten wir für Sie hochwertige Rauchmelder mit fest eingebauter 10-Jahres Batterie und „Q“ Label als Qualitätszeichen.
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